ЛИСТЫ ГИПСОКАРТОННЫЕ Определения, требования и методы испытаний
Mafte und GrenzabmaGe
Gipsplatten (Typ P)"
4.9.1.1 Breite
ANMERKUNG Ubliche Nennbreiten sind: 400 mm, 600 mm, 900 mm und 1 200 mm. Weitere Breiten sind ebenfalls zulassig.
Die Breite ist nach 5.2 zu messen und mit der Nennbreite zu vergleichen. Die GrenzabmaGe betragen _ 0 mm.
4.9.1.2 Lange
ANMERKUNG Ubliche Nennlangen sind 1 200 mm, 1 500 mm, 1 800 mm und 2 000 mm. Weitere Langen sind ebenfalls zulassig.
Die Lange ist nach 5.3 zu messen und mit der Nennlange zu vergleichen. Die GrenzabmaGe betragen _ 6 mm.
4.9.1.3 Dicke
ANMERKUNG Die Nenndicken betragen in der Regel 9,5 mm und 12,5 mm. Die Dicke ist nach 5.4 zu messen und mit der Nenndicke zu vergleichen.
! Die GrenzabmaGe mussen + 06 mm betragen. "
_ 0,6
4.9.2 Gipsplatten der Typen A, H, D, E, F, I, R oder kombiniert
4.9.2.1 Breite
ANMERKUNG Ubliche Nennbreiten sind: 600 mm, 625 mm, 900 mm, 1 200 mm und 1 250 mm. Weitere Breiten sind ebenfalls zulassig.
Die Breite ist nach 5.2 zu messen und mit der Nennbreite zu vergleichen. Die GrenzabmaGe bei jeder Einzelmessung betragen _ ° mm.
4.9.2.2 Lange
Die Lange ist nach 5.3 zu messen und mit der Nennlange zu vergleichen. Die GrenzabmaGe bei jeder Einzelmessung betragen _50 mm.
4.9.2.3 Dicke
ANMERKUNG Ubliche Nenndicken sind 9,5 mm, 12,5 mm und 15 mm. Weitere Nenndicken sind ebenfalls zulassig.
Die Nenndicke muss mindestens 6,0 mm betragen.
Die Dicke ist nach 5.4 zu messen und mit der Nenndicke zu vergleichen.
! Die GrenzabmaGe fur Nenndicken unter 18 mm mussen + 05 betragen. "
_ 0,5
! Bei Gipsplatten mit Dicken > 18 mm mussen die GrenzabmaGe + ^ x Dicke in mm auf 0,1 mm gerundet betragen."
Die Ergebnisse aus den Dicken-Messungen der einzelnen Platten durfen um nicht mehr als 0,8 mm voneinander abweichen.
4.9.2.4 Rechtwinkligkeit der Querkanten
Die nach 5.5 gemessene Abweichung von der Rechtwinkligkeit darf 2,5 mm je m Breite nicht uberschreiten.
4.9.2.5 Langs - und Querkantenprofile
Die MaGe der Langs - und Querkantenprofile sind nicht festgelegt, da sie, abhangig von der Art der Fugen - verspachtelung sowie von asthetischen und dekorativen Uberlegungen, stark variieren konnen. Ausnahmen sind die abgeflachte Kante sowie die halbrunde abgeflachte Kante.
Bei Messung von abgeflachten Kanten sowie halbrunden abgeflachten Kanten nach 5.6 muss jedes einzelne Messergebnis innerhalb folgender Grenzwerte liegen:
— Tiefe der Abflachung: zwischen 0,6 mm und 2,5 mm;
— Breite der Abflachung: zwischen 40 mm und 80 mm.