ЛИСТЫ ГИПСОКАРТОННЫЕ Определения, требования и методы испытаний
Konformitatsbewertung
6.1 Allgemeines
Die Ubereinstimmung der Gipsplatten mit den Anforderungen nach diesem Dokument und den festgestellten Werten (einschlieGlich Klassen) ist nachzuweisen durch
A) die Erstprufung des Produktes (ITT) und
B) die werkseigene Produktionskontrolle (FPC).
Zum Zweck der Prufung durfen Gipsplatten Familiengruppen zugeordnet werden. Dabei wird berucksichtigt, dass hinsichtlich einer gewahlten Eigenschaft alle Platten innerhalb einer Familie gleich sind.
Die Entscheidung uber die Produkte oder Eigenschaften, die einer Familie zugeordnet werden, ist vom Hersteller zu treffen.
6.2 Typprufung 6.2.1 Allgemeines
Probenahme und Prufung sind nach Abschnitt 5 durchzufuhren.
Die Ergebnisse samtlicher Typprufungen sind zu protokollieren und fur mindestens 5 Jahre vom Hersteller aufzubewahren.
6.2.1.1 Erstprufung (ITT)
Die Erstprufung ist durchzufuhren, um die Konformitat des Produktes mit diesem Dokument nachzuweisen.
Die Erstprufung ist am Anfang der Produktion eines neuen Gipsplattentyps (auGer bei einem Produkt, das zu einer bereits gepruften Produktfamilie gehort) oder zu Beginn der Anwendung eines neuen Herstellungs - verfahrens, das die festgestellten Eigenschaften beeinflussen kann, durchzufuhren.
Prufungen nach den MaGgaben dieses Dokuments, die zu einem fruheren Zeitpunkt durchgefuhrt wurden (gleiches Produkt, gleiche Eigenschaft(en), Prufverfahren, Probenahmeverfahren, Systeme der Konformitats - bescheinigung usw.), durfen berucksichtigt werden.
Samtliche Merkmale nach Abschnitt 4, die fur den vorgesehenen Verwendungszweck gelten, sind mit folgenden Ausnahmen einer Erstprufung zu unterwerfen:
— die Freigabe geregelter Stoffe darf indirekt durch Kontrolle des Inhalts an dem in Frage kommenden Stoff beurteilt werden;
— bei Verwendung von Bemessungswerten.
6.2.1.2 Weitere Typprufungen
Bei Entstehung einer Anderung in der Gestaltung einer Gipsplatte, bei den Rohwerkstoffen, beim Lieferanten der Bestandteile oder beim Herstellungsverfahren (in Abhangigkeit von der Festlegung einer Produktfamilie), die ein Merkmal oder mehrere Merkmale bedeutend verandern wurde, sind die Typprufungen fur die betroffenen Merkmale zu wiederholen.
6.3 Werkseigene Produktionskontrolle (FPC)
6.3.1 Allgemeines
Der Hersteller muss ein System zur werkseigenen Produktionskontrolle einfuhren, dokumentieren und aufrechterhalten, so dass er sicherstellen kann, dass die auf den Markt kommenden Produkte mit den fest - gestellten Leistungsmerkmalen ubereinstimmen. Das System zur werkseigenen Produktionskontrolle muss aus Verfahren, regelmaBigen Uberprufungen, Prufungen und/oder Beurteilungen bestehen sowie die Verwendungsart der Ergebnisse einschlieBen, so dass Rohstoffe, weitere hereinkommende Materialien oder Bestandteile, Ausrustungen, das Herstellungsverfahren und das Produkt kontrolliert werden konnen.
Ein System zur werkseigenen Produktionskontrolle, das die Anforderungen nach EN ISO 9001 im Hinblick auf die Anforderungen nach diesem Dokument erfullt, entspricht den vorgenannten Bedingungen.
Die Ergebnisse der Uberprufungen, Prufungen oder Beurteilungen sowie die MaBnahmen, die dafur zu treffen sind, mussen, zusammen mit den erforderlichen MaBnahmen, protokolliert werden. Die MaBnahmen, die ergriffen werden mussen, wenn Kontrollwerte oder Kriterien nicht erfullt werden, mussen protokolliert und fur die Zeit, die bei der werkseigenen Produktionskontrolle des Herstellers festgelegt ist, aufbewahrt werden.
6.3.2 Ausrustung
A) Prufung
Samtliche Wage-, Mess - und Prufeinrichtungen mussen nach den dokumentierten Verfahren und Kriterien sowie in den festgelegten zeitlichen Abstanden kalibriert und regelmaBig kontrolliert werden.
B) Herstellung
Die gesamte zum Herstellungsprozess verwendete Ausrustung muss regelmaBig kontrolliert und gewartet werden, so dass Anwendung, VerschleiB oder Fehler keine UnregelmaBigkeiten im Herstellungsprozess verursachen. Kontrollen und Wartung mussen nach den niedergeschriebenen Verfahrensweisen des Herstellers durchgefuhrt werden, und die entsprechenden Berichte mussen fur die vom Hersteller in den Verfahrensanweisungen fur die werkseigene Produktionskontrolle festgelegte Dauer aufbewahrt werden.
6.3.3 Rohstoffe und Bestandteile
Die Festlegungen hinsichtlich aller hereinkommenden Rohstoffe und Bestandteile sind, wie das Uberprufungsschema zur Sicherstellung ihrer Konformitat, zu dokumentieren.
6.3.4 Produktprufung und - bewertung
Der Hersteller muss Verfahren festlegen, durch die sichergestellt werden kann, dass die festgestellten Werte aller Merkmale bestehen bleiben.
6.3.5 Nicht-konforme Produkte
Der Hersteller muss schriftlich Verfahren angeben, in denen festgelegt wird, wie nicht-konforme Produkte zu behandeln sind. Solche Falle mussen zum Zeitpunkt ihres Entstehens dokumentiert werden, und die entsprechenden Berichte mussen fur die vom Hersteller angegebene Dauer aufbewahrt werden.
6.3.6 Weitere Prufverfahren
Fur die werkseigene Produktionskontrolle durfen auch andere Prufverfahren angewendet werden, wenn
A) sich die Vergleichbarkeit der Ergebnisse der EN-Referenzprufverfahren mit denen der alternativen Prufverfahren nachweisen lasst und
B) die Grundlagen der Vergleichbarkeit nachprufbar sind.