ЛИСТЫ ГИПСОКАРТОННЫЕ Определения, требования и методы испытаний
Einbau und Befestigung fur die Prufung nach EN 13823 (SBI-Prufung)
C.0 Einleitung
Wenn die Bedingungen nach Anhang B (z. B. Plattendicke, Plattenkern, flachenbezogene Masse des Kartons) nicht gelten oder auf Grund gesetzlicher Bestimmungen die Prufung des Brandverhaltens von Gips- platteneinbauten auf einem Untergrund, der nicht mindestens die Klasse A2 —s1,d0 aufweist, erforderlich ist, gelten bezuglich Einbau und Befestigung die nachfolgenden Regeln.
C.1 Allgemeine Anwendungsfalle
Die Gipsplatten sind nach dem folgenden Verfahren einzubauen und zu befestigen. Dadurch entstehen die ungunstigsten Bedingungen, und die sich ergebende Klassifizierung ist fur alle Anwendungen im Gebrauchszustand anzuwenden. Ergebnisse, die mit einer gegebenen Plattendicke erzielt wurden, gelten auch fur alle Platten mit groGerer Dicke.
Die Platten sind an einer Unterkonstruktion aus Metallprofilen aus Bauteilen nach EN 14195 nach Bildern C.1a bis C.1c mechanisch zu befestigen.
Die Unterkonstruktion muss aus vertikal angeordneten Stahlprofilen mit einer Steghohe von 70 mm bis 80 mm und einer Stahldicke von 0,5 mm bis 0,6 mm bestehen und nach Bild C.1b angeordnet sein.
Fur die mechanischen Befestigungen sind Schrauben zu verwenden, die durch die Platte in die Unterkonstruktion einzubringen sind. Die Befestigungspunkte entlang der Stutzbauteile mussen (300 ± 30) mm auseinander liegen.
Sowohl die vertikalen als auch die horizontalen Fugen sind nach Bild C.1a anzuordnen. Alle Fugen zwischen angrenzenden Platten mussen dicht gestoGen und nicht verspachtelt sein.
Die hinter den Platten durch die Unterkonstruktion entstandenen Hohlraume sind mit einem nicht feuerwiderstandsfahig behandelten Polyurethan (PUR) der Dichte (35 ± 5) kg/m3 zu fullen. Die Dicke muss 10 mm bis 15 mm weniger als die Steghohe betragen.
Zwischen dem PUR und den Calciumsilikat-Grundplatten muss ein 40-mm-Luftzwischenraum verbleiben.
! MaBe in Millimeter |
Bild C.1c — Mechanische Befestigung
Legende
C.2 Begrenzte Anwendungsfalle mit verspachtelter Fuge
Die Gipsplatten sind einzubauen und zu befestigen. Die Hohlraume sind wie in C.1 angegeben zu fullen, die Fugen sind jedoch mit Materialien nach! EN 13963 " zu verschlieGen.
! Die erzielten Ergebnisse gelten fur alle Anwendungsfalle unter der Voraussetzung, dass die Fugen mit Materialien nach EN 13963 verschlossen wurden. Ergebnisse, die mit einer gegebenen Plattendicke erzielt wurden, gelten auch fur alle Platten mit groGerer Dicke.
C.3 Begrenzte Anwendungsfalle auf Holzwerkstoff-Untergrund "
Die Gipsplatten sind nach dem folgenden Verfahren einzubauen und zu befestigen. Die sich ergebende Klassifizierung gilt fur jeden Untergrund auf Holzbasis und mit einer Dichte von mindestens 350 kg/m[1] wie unten angegeben sowie jeden Untergrund der Klassen A1 und A2 fur Anwendungsfalle im Gebrauchszustand. Ergebnisse, die mit einer gegebenen Plattendicke erzielt wurden, gelten auch fur alle Platten mit groGerer Dicke.
Die Platten sind an einem durchgehenden, nicht feuerwiderstandsfahig behandelten Holz-Untergrund mit der Dicke 15 mm bis 20 mm ± 2 mm und der Dichte (350 ± 50) kg/m3 mechanisch zu befestigen (siehe Bild C.1a und Bild C.2).
Fur die mechanischen Befestigungen sind Schrauben zu verwenden, die durch die Platte in den Untergrund einzubringen sind. Die Befestigungspunkte entlang samtlicher Plattenrander mussen (300 ± 30) mm ausein - ander liegen.
Sowohl die vertikalen als auch die horizontalen Fugen sind nach Bild C.1a anzuordnen. Alle Fugen zwischen angrenzenden Platten mussen dicht gestoGen und nicht verspachtelt sein.
MaBe in Millimeter |