ЛИСТЫ ГИПСОКАРТОННЫЕ Определения, требования и методы испытаний
Bestimmung des Gefugezusammenhalts des Kerns bei hoher Temperatur
5.10.1 Kurzbeschreibung
Ein Probekorper, der zwischen zwei Brennerflammen erhitzt wird, wird mit einem Biegemoment beansprucht, wodurch sich der erwarmte Probekorper durchbiegt. Wenn die Durchbiegung abgeschlossen ist, wird der Probekorper auf Bruchschaden untersucht.
5.10.2 Gerate
5.10.2.1 Meker-Brenner
Der Durchmesser der Offnungen muss (29 ± 1) mm und der Durchmesser der Gasduse (0,75 ± 0,05) mm betragen.
Legende
1 Brenner
2 Probekorper
3 Ausrichtung
Bild 15 — Ausrichtung der Probekorper mit Bezug auf die Brenner
5.10.2.2 Thermoelemente
Isoliertes Chromel-Alumel (Typ K) mit einem Durchmesser von 1,5 mm.
5.10.2.3 Aufhangevorrichtung
Vorrichtung beliebiger Form, die in der Lage ist, den Probekorper mit Last in der horizontalen Ebene aufzunehmen.
Mafte in Millimeter
Legende
1 Halterung
2 Brenner
3 Last
Bild 16 — Seitenansicht der Prufeinrichtung zur Bestimmung des Gefugezusammenhalts des Kerns 5.10.2.4 Probenhalterung
Der Probekorper ist zwischen den Brennern einzubauen. Dabei verlauft die lange Kante horizontal und die kurze Kante vertikal. Die untere Langskante der Platte und der unterste Punkt der Brenneroffnungen mussen auf gerader Linie sein (siehe Bild 15). Der Abstand zwischen dem Mittelpunkt der Brenneroffnung und dem Aufhangepunkt muss (100 ± 1) mm betragen. Bei Platten mit einer Nenndicke von 12,5 mm ist eine Last von (300 ± 10) g an den Probekorper an einem Punkt im Abstand von (260 ± 1) mm vom Aufhangepunkt aufzuhangen. Der Bereich, in dem sich der zwischen den Brennern und der Last befindliche Teil des
Probekorpers durchbiegen kann, ist auf (10 ± 1) mm begrenzt (siehe Bild 16 und Bild 17). Bei Platten mit einer
GroGeren Nenndicke t wird die Last proportional erhoht (d. h. auf 300 X——) und auf 50 g gerundet.
12,5
5.10.2.5 Heizvorrichtung
Zwei Meker-Propan-Brenner sind so anzuordnen, dass sich die Brenneroffnungen gegenuberliegen und jede Offnung (25 ± 1) mm vom Probekorper entfernt ist. Die Brennerachsen mussen auf 1 mm in gerader Linie sein. Die Thermoelemente sind im Abstand von (10 ± 1) mm von jedem Brenner anzuordnen und mit den obersten Enden der Brenner in gerader Linie sein (siehe Bild 17). Beide Brenner sind uber eine mit einem Y- Stuck versehene Leitung aus einer gemeinsamen Quelle mit handelsublichem Propangas zu speisen. Zwischen Gasquelle und Y-Stuck sind ein Reduzierventil mit Druckmessgerat und ein Durchflussregler zu installieren. Jede Gasleitung ist mit einem Gasdruckregler zu versehen (siehe Bild 18). Die Brenner sind mit vollstandig geoffneten Luftoffnungen zu betreiben.
MaGe in Millimeter
260 |
Legende
1 Halterung
2 Thermoelement
3 Brenner
4 Y-Stuck 5 Brenner 6 Gasdruckregler |
4 Last
Bild 17 — Draufsicht der Prufeinrichtung zur Bestimmung des Gefugezusammenhalts des Kerns
Legende
1 Gaszufuhr
2 Reduzierventil und Druckmessgerat
3 Durchflussregler
Bild 18 — Schema der Gasversorgungsleitung
5.10.3 Durchfuhrung
Sechs Proben jeweils mit einer Lange von (300 ± 5) mm und einer Breite von (45 ± 1) mm sind aus den Platten herauszuschneiden. Dabei verlauft die Langskante der Probekorper parallel zur Plattenlangskante (aus jeder Platte sind je zwei Proben zu schneiden, siehe 5.1). Eine Probe ist in der Haltevorrichtung so anzuordnen, dass die kurze Kante vertikal verlauft. Der Abstand zwischen dem unteren Ende des Belastungskorpers und der Grundplatte muss (10 ± 1) mm betragen. Die untere Langskante und der unterste Punkt der Brenneroffnung mussen in gerader Linie sein (siehe Bild 16). Die nicht gestutzte Querkante des Probekorpers ist zu belasten.
Die Last ist in einem Abstand von (260 ± 1) mm vom Ende der Haltevorrichtung aufzubringen. Die Brenner sind zu zunden, und der Gasdurchfluss ist so zu regeln, dass die Temperatur an jedem Thermoelement (1 000 ± 50) °C betragt.
Wenn der Belastungskorper die Grundplatte beruhrt oder nach 15 min (die kurzere Zeit ist maGgebend), ist der Probekorper auf Gefugezusammenhalt zu untersuchen.
Die Prufung ist an jedem Probekorper zu wiederholen.
5.10.4 Angabe der Ergebnisse
Wenn einer der Probekorper bricht (in zwei oder mehr Teile), gilt die Prufung fur die Gipsplatte als nicht bestanden.